Vorschriften und Regeln

Regeln in der Veranstaltungstechnik: Normen, Richtlinien & Co.

Für einen sicheren Betrieb ist die Kenntnis und Umsetzung der technischen Regeln notwendig. Doch …

  • Wo kann man sie nachlesen?
  • Wo bekommt man die technischen Regeln her?
  • Welche treffen auf mich zu?
  • Nach welchen Regeln richte ich mich wenn es unterschiedliche Aussagen in verschiedenen Quellen gibt.
Wissen wo was steht mit Lichtlein

 

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Übersicht:

Dokumentation
VBG
DIN
Berufsverbände
Musterversammlungsstätten-Verordnung
EU-Richtlinien


Dokumentation

Zur Dokumentation an einem Produkt gehört zu allererst die → Bedienungsanleitung genannt. Die Bedienungsanleitung ist integraler Bestandteil des Produkts und sollte auch als solcher behandelt werden. Hat die Anleitung einen Mangel, dann hat auch das ganze Produkt einen Mangel. Die Globaliesierung ist oftmals die Ursache einer verherenden mangelhaften Dokumentation bzw. den Bedienungsanleitungen. Die Verpflichtung zur Mitlieferung setzt voraus, dass die Anleitung schriftlich und in deutscher Sprache direkt vorliegen muss. Leider ist dies oft nicht der Fall weshalb wir hier deutlich machen möchten was in so einer Bedienungsanleitung stehen müsste. Aber das Erstellen von Bedienungsanleitungen die Sinnig und in deutscher Sprache sind, ist kostspielig.

Was natürlich von den Im Verkehrbringer lieber zur seiner Gewinnmaximierung eingesparrt werden soll. Demnach sind die Anleitungen oft gelinde gesagt einen Frechheit. Dabei sind die Regeln für eine Dokumentation sind hinlänglich bekannt. Es ist verwunderlich wieviele nicht davon Gebrauch machen bei unvollständiger Ware, die Nachlieferung der Anleitung fordern und bei Nichterfüllen der dieser Pflicht Preis nachträglich deutlich zu drücken. Weiter gibt auf der Baustelle selber wenn man nur das Gerät in der Hand hält das → Typenschild die ersten wichtigen Informationen wie Anschlussleistung wegen der Stromversorgung und das Gewicht wegen der einzubrinegnden Last.
Was am Typenschild zu stehen hat, findet man z.B. auch in der  → Leuchtennorm.
Grundsätzlich müssen die in diesem Land eingesetzten Geräte ein → CE-Zeichen aufweisen. Dort finden wir kurz und knapp wie eine Konformitätserklärung auassehen könnte bzw. Müsste um dann ein CE-Zeichen am Produkt anbringen zu dürfen. Wenn wir schon bei Zeichen sind finden wir auch hier geläufige Zeichern der „Regeln“ z.B. unter:

Zunächst wollen wir die Frage Beantworten wo man die technischen Regeln, Verordnungen, Gesetze und Informationsschriften die man für unsere Arbeit benötigt erhalten kann:

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VBG

Einer der wichtigesten Organisationen für das Sicherstellen für möglichst Gefahr-freies Arbeiten sind die Berufsgenossenschaften.
Die Berufsgenossenschaften (BG) muss bei Arbeitsunfällen Sorge tragen, daß der Arbeitnehmer nach einem Unfall wieder zu dem Zustand hergestellt wird, wie vor dem Unfall. Deshalb sind diese Rehamassnahmen so langwierig und kostspielig. Deshalb auch das Intresse der Genossenschaft, die diese Kosten tragen muss, das möglichst nichts passiert.

Dazu hat der Gesetzgeber den Berufsgenossenschaft entsprechende Gewalt eingeräumt:
Aus dem §15 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch heraus wird bestimmt:
Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomisches Recht Unfallverhütungsvorschriften.
Damit erhalten die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) oder Gemeinde Unfall Versicherung (GUV) wie die BGV C1 den Charakter von Gesetzen.

Da Verordnungen bzw. Gesetze sehr lange Zeit zur Formulierung benötigen, aber der technische Wandel so schnell ist, wird im Gesetz das Ziel vorgegeben, aber nicht genau definiert, wie man das Ziel erreicht. Deshalb erstellen die Unfallversicherer (UV) zu den Unfall Verhütungs Vorschriften (UVV) Durchführungsanweisungen (SP Schriften) bzw. Informationsschriften (BGI).
Durchführungsanweisungen, früher auch Präventiv Schriften (SP), geben vornehmlich an, wie die in den Unfallverhütungsvorschriften normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schliessen andere, mindesten ebenso sichere Lösungen nicht aus.
Jedoch kehrt, im Falle eines Falles, sich dann die Beweispflicht um. Mann muss nachweisen, warum der eigen eingeschlagene Weg genauso so Sicher war.
Die Finanzierung der VBG erfolgt zum Grossteil über die Pflichtbeiträge der Unternehmen. Deshalb sind die Informationen meist kostenlos erhältlich, aber auch weil es im Intresse der BG ist das kein Kosten verursachender Unfall eintritt.

Zuerst geht man auf die Homepage der VBG: www.vbg.de
Dann gibt man unter dem Suchen-Symbol (Lupe) in der oberersten Zeile den Begriff BGV C1 ein.
Dann kann man seine Suche weiter einschränken indem man bei den Filter [Branche oder Thema] Bühnen und Studios auswählt.
Damit erhält man den zugang zu den VBG Verordnungen und Informationsschriften wie auch Checklisten der VBG, die für uns am meisten interessant sind

Veranstaltungs-und-Produktionsstaetten-fuer-szenische-Darstellung-BGV-C1

In der Berufsgenossenschaft Verordnung C1 findet man die allgemeine Vorschrift über:

Standsicherheit und Tragfähigkeit, Sichere Begehbarkeit, Absturzsicherung, Absturzsicherung, Schutz vor herabfallende Gegenstände, Gegen unbeabsichtigte Bewegung, Tragmittel und Anschlagmittel, Bewegte Einrichtung, Werkstätten, Lagerräume, Orchestergraben, Probenräume… Leitung und Aufsicht, Unterweisung, Persönliche Schutzausrüstung
Gefährliche Szenische Darstellung, Artistische Darbietung, Lagern-, Umgang mit Gegenständen, Maschinentechnische Einrichtungen, Schusswaffen und Pyrotechnik, Tiere, Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme Wiederkehrende Prüfung, Sachverständige

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DIN

DIN-Normen dagegen stehen jederman zur Anwendung frei. Das heisst, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z.B. in einem Vertrag zwischen privaten Parteien oder wenn in Gesetzen und Verordnungen auf diese DIN Verwiesen wird. Der Vorteil der Einzelvertraglich vereinbarten Verbindlichkeit von Normen liegt darin, dass sich Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermeiden lassen, weil die Norm eindeutige Festlegung sind. Die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen entlastet den Staat und die Bürger von rechtlichen Detailregelungen.

Ein Unterschied von DIN-Normen zu den Durchführungsanweisungen der UVV ist auch, dass im Gegensatz zu den Durchführungsanweisungen eine Ausführung nach DIN die Erfüllung des Schutzzieles dem UV nachgewiesen werden muss.
Der DIN ist ein eingetragener Verein, und muss seine Arbeit unter anderem durch den Verkauf der Schriften finanzieren. Auch das Erstellen von DIN-Normen kann auf betreiben Einzelner, Gruppen vorrangetrieben werden, welche zur Erstellung einer DIN Norm dieses auch Finanziell unterstützen müssen.

Folglich kann man DIN Vorschriften nicht frei aus dem Web saugen, sondern muss sie käuflich erwerben. Die extrem hohen Kosten der Schriften ist auch ein Grund, weshalb das stille Post Prinzip auch bei den Regeln der Technik verbreitet ist, er kennt jemand der hat gelesen das in der DIN das und das steht. Man selber hat aber keine DIN zur Hand um es zu überprüfen.

Um DIN-Normen zu erwerben geht man auf die Homepage des Beuth Verlag VBG: www.beuth.de. Dann gibt man unter dem Suchen-Symbol (Lupe) in der oberersten Zeile den Begriff z.B. Der DIN „56927“ ein. Eine kostengünstige Alternative zur Einzelnorm sind die DIN Taschenbücher. Gibt man unter dem Suchen-Symbol (Lupe) in der oberersten Zeile den Begriff Veranstaltungstechnik ein, dann wird einem ein Buch vorgestellt, das die wichtigsten Normen in einem Sammelband beinhaltet und gegenüber den Kosten der Einzelnormen ein echtes Schnäppchen ist.

Weiterhin gibt es vom DIN auch Taschenbücher für folgende Gefache:
DIN-(VDE)-Taschenbücher 342
Band 1:Bühnenbetrieb
Band 2: Beleuchtung, Tontechnik, AV-Medien
Band 3: Bühnenmaschinerie
Band 4: Tragmittel
Band 5: Sicherheitstechnik
Jeder einzelne Band enthält in sich abgeschlossene Normensammlungen.

Eine andere kostenfreie Möglichkeit Möglichkeit ist der Weg über die Einspruch-Mitarbeit. Solange eine DIN-Norm in dem Stadium des Entwurfes ist, kann man bzw. Sollte man diese prüfen und gegebenfalls seine Einsprüche dagegen geltend machen. Dazu kann man den Normentwurf kostenfrei von der Dinhompage beziehen, nachdem man sich angemeldet hat.
Man findet die Entwürfe unter: www.entwuerfe.din.de

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Berufsverbände

Was zunächst ein Vorstoß eines einzelnen Verbandes war, hat nun eine neue Qualität erfahren. Es haben sich vier Verbände zusammengeschlossen um gemeinsam mit der BGV (DGUV) und dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF medienakademie, ARTE, BR, Bavaria, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SF, SR, Studio Hamburg, SWR, WDR und ZDF die für den Veranstaltungstechniker leichter verständlicheren Anweisungen erarbeitet. Natürlich steht dabei auch im hintergrund, das Ausbildungsbetriebe eine zugeschnittene Klassifikation für bestimmte Bereiche erhalten, und dementsprechend Kurze zum Erreichen dieses Bildungsstandes anzubieten.

Dachverband IGVW = Intressengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft

Aus den Gründuungs-Mitgliedsfirmen:

  • DTHG
    Deutsche Theatertechnische Gesellschaft
  • VPLT
    Verband für professionelle Licht und Tontechnik
  • EVVC
    Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren
  • FAMAB
    Verband Direkte Wirtschafts-kommunikation

Die Schriften der Verbände (SQ Standard der Qualität/Standard of Quality) findet man oft auf den Seiten der Verbände selbst. Auch bei der BGV findet man die Schriften zum Download, wie oben bereits beschrieben. Dazu gehören zur Zeit:

  • SQP1 Traversen
  • SQP2 Elektrokettenzüge
  • SQP4 Mobiele elektrische Anlagen
  • SQP5 nicht ortsfeste Bühnen
  • SQP7 Dekobau
  • SQQ1 Elektrfachkraft
  • SQQ2 Sachkunde Rigging
  • SQO2 Auswahlverantwortung Rigging
  • SQQ6 Inspizienz

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Musterversammlungsstätten-Verordnung

Weitere Verordnungen die Beachtet werden müssen, insbesondere wenn man auch den Bestuhlungspläne für das Event erstellen muss sind die Ländereigenen Versammungsstätten- Verordnungen oder Richtlinien. Jedes Bundesland hat seine Eigne, oder richtet sich bzw. Bezieht sich auf ein Grundsatzpapier der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung.

Downoad Muster-Versammungsstättenverordnung

In der Musterstättenverordnung bzw. Versammlungsstätten-Richtlinie findet man die Regelung über:
Flucht und Rettungswege, Bestuhlung, Gänge, Abschrankungen, Geländer, Absturzsicherung, Sicherheitsbeleuchtung, Regieräume, Alamierungsanlagen, Brandsicherheitswache, Wellenbrecher, Lagerung der Requisiten, Ausstattung bezüglich Brandverhalten, Rauchen, Pyrotechnische, Laser, Verantwortliche …

Für die einzelne Länder findet man z.B. bei der DTHG Website unter dem Menüpunkt Verordnung die einzelne Versammlungsstättenrichtlinie für das jeweilige Bundesland.

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EU-Richtlinien

Zeitweise findet man auch bestimmte Regeln nur in EU-Richtlinien wie z.B.:Photobiologische-Sicherheit


Mehr Themen zu Regeln und Vorschriften werden auf folgenden Seiten behandelt:

Eine Übersicht aller Themen finden Sie Hier.

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