Das Typenschild eines Scheinwerfers wird von den Herstellern oft stiefmütterlich behandelt. Dabei sind die Richtlinien ganz klar vorgegeben.
Diese stiefmütterliche Behandlung birgt Risiken oder zumindest vermeidbaren Ärger, denn die korrekten Angaben sind wichtig. Oft möchte man aber auch einfach nur wissen, wie schwer der Scheinwerfer ist, um z.B. die Traversenlast berechnen oder das passende Sicherungsseil heraussuchen zu können.
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Kennzeichnung an Maschine / Scheinwerfer – Anforderungen an das Typenschild:
Warnhinweise an Maschine (in der jeweiligen Amtssprache des Staates, welcher die Maschine in den Verkehr bringt)
Anhang 1, 1.7.1
EN 60598-1
3.2 Aufschriften
– Hersteller, Händler
– Typ
– Spannung (U)
– Nennfrequenz (Hz)
– Nennstrom (A)
– Leistungsfaktor
– Leistung Lampe (W)
– Umgebungstemperatur ta
– Schutzklasse
– IP Nummer (auf IP20 kann bei gewöhnlichen Lampen verzichtet werden)
– Zeichen für Montage auf
brennbarem Untergrund
– Zeichen für Entladungslampe
– Zeichen für „Cool Beam“
– Zeichen für Spiegelkopflampen
– Zeichen Schutzscheibe
EN 60598-2-17
17.5 Aufschriften
– Das „Oben“ des Scheinwerfers
– Gebrauchslage
– Montageanweisung
– Achtung: Lampe Heiß
– Umgebungstemperatur (ta)
– Mindestabstände zu Brennbarem
– Hochdruck “Wartezeit”
– Max. Gehäusetemperatur
– UV-Schutzscheiben
– Wechsel bei Beschädigung
Firmenname und vollständige Anschrift
Anhang 1, 1.7.3
Bezeichnung der Maschine
Anhang 1, 1.7.3
Typ oder Baureihe
Anhang 1, 1.7.3
Siehe Beispiel in folgender Tabelle
Gegebenenfalls Seriennummer
Anhang 1, 1.7.3
Baujahr
Anhang 1, 1.7.3
Gewicht der Maschine (wenn eine Benutzung mit Hebezeug möglich ist)
Anhang 1, 1.7.3
Liest man die Mindestanforderungen für das Typenschild von der BGV durch, so vermisst man noch einen Eintrag für das zugelassene Leuchtmittel – denn es ist ein Unterschied ob man z. B. ein HSD- oder HSR-Leuchtmittel einsetzt. Beide Leuchtmittel sind elektrisch und mechanisch sehr ähnlich und arbeiten beide gleichermaßen einwandfrei im Scheinwerfer. Aber das HSD-Leuchtmittel hat im Quarzglas eine Beimischung, die mehr UV-Strahlung absorbiert. So kann z. B. ein Interview länger mit einem HSD-Leuchtmittel durchgeführt werden, ohne dass sich Könige verbrennen, als mit einem HSR-Leuchtmittel.
DIN 15560 / Studio und Bühnenbeleuchtungsgeräte
In der DIN 15560, Teil 7 werden folgende Beschriftung und Kennzeichnung für Studio und Bühnenbeleuchtungsgeräte gefordert (hier im Beispiel):
Der Scheinwerfer ist vor dem Öffnen des Gehäuses allpolig vom Netz zu trennen.
DIN VDE 0711 / EN 60598
Die DIN VDE 0711 / EN 60598, Teil 1 verlangt darüber hinaus zusätzlich eine Mindesthöhe der Schriftzeichen von 2 mm und bei Symbolen 5 mm sowie folgende Einträge:
Leuchtmittel:
MSR, HMI 575
Warnhinweis bei Leuchten mit Schutzglas
Schutzklasse:
I = Geräte mit Schutzleiter
II = schutzisolierte Geräte
III = Schutzkleinspannung